Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für nachfolgend angebotenen Leistungen der Firma Vesna GmbH, vertreten durch CHARABANC Bar & Kitchen, Elena Bolonnikova, Landsberger Straße 104, 80339 München (nachstehend Auftragnehmer) mit ihren Vertragspartnern (Veranstaltern). Rechtsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und einem Dritten betreffen das Rechtsverhältnis zwischen Auftragnehmer und dem Veranstalter nicht. Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.


SPEISEN & GETRÄNKE CATERING & RESTAURANT


ALLGEMEIN GILT:

Der Vertrag ist geschlossen, sobald ein Catering, das Restaurant, andere Räume oder sonstige Lieferungen und Leistungen bestellt und zugesagt sind. Dies kann auch mündlich, per E-Mail, per Fax, telefonisch oder persönlich sein. Ist der Veranstalter nicht der Besteller selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Wird Auftragnehmer durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadenersatzpflicht abgeleitet werden. Auftragnehmer verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Der Veranstalter wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass er für den Fall eines erweiterten Versicherungsschutzes hierfür Sorge zu tragen hat. Musiker- und Künstlergagen müssen bei einer Beauftragung durch Auftragnehmer im Voraus durch den Veranstalter zur Verfügung gestellt werden. Anfallende GEMA-Gebühren trägt grundsätzlich der Veranstalter. Er hat auch für die entsprechende Anmeldung Sorge zu tragen.


ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Alle Preise im kaufmännischen Verkehr verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer / im privaten Verkehr inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Angebote, die sich auf das Restaurant beziehen verstehen sich in jedem Fall inklusive MwSt. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar oder je nach vereinbarter Frist im Rechnungsschreiben.

Der Rechnungszugang kann auch per Fax oder E-Mail erfolgen.
Der Verzug tritt, ohne weitere In-Verzug-Setzung mit dem 11. Tage ab Zugang der Rechnung an, Auftragnehmer ist berechtigt dann Zinsen in Höhe der gesetzlichen Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Auftragnehmer ist im Vorfeld einer Veranstaltung berechtigt eine Vorauszahlung zu verlangen, es gelten die gleichen Zahlungsbedingungen wie bei der Stellung einer Rechnung.

VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG

Seitens des Veranstalters, seiner Beauftragten und seiner Gäste eingebrachter Sachen trägt der Veranstalter selbst Sorge. Verlust oder Schäden, die von Auftragnehmer verursacht wurden, werden auf Nachweis im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeglichen.

Darüber hinaus gehende Ansprüche bestehen gegenüber Auftragnehmer nicht. Die Einbringung von Dekorationsmaterial und sonstigen Ausstattungsteilen muss zwischen den Parteien schriftlich vereinbart werden. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen hat der Veranstalter Auftragnehmer bis 48 Stunden vor der Veranstaltung vorzuweisen. Falls er dies versäumt, ist Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag zu kündigen und 70 % des Speisen- und Getränkeumsatzes gemäß der Speisenumsatzformel zu fordern. Soll seitens Auftragnehmer eine notwendige Genehmigung eingeholt werden, zahlt der Veranstalter hierfür pauschal € 50,00 zuzüglich der Gebühren.


NICHTIDENTITÄT ZWISCHEN VERANSTALTER UND AUFTRAGNEHMER

Alleiniger Vertragspartner von Auftragnehmer ist der Veranstalter.
Auftragnehmer trifft keine weiteren vertraglichen Vereinbarungen mit Dritten, dies obliegt dem Veranstalter. Auftragnehmer ist berechtigt bis zum Beginn der Veranstaltung von dem Vertrag zurückzutreten, wenn der Veranstalter nicht eine solche Erklärung abgibt. Für den Fall des Rücktritts vom Vertrag ist Auftragnehmer berechtigt 70 % des Speisen- und Getränkeumsatzes gemäß der Speisenumsatzformel zu fordern. Die Berichtigung von Irrtümern, sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.


ABWEICHEND GILT:

CATERING 1-20 PERSONEN

RÜCKTRITT VOM VERTRAG

Der Veranstalter kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Ansprüchen von Auftragnehmer aufrechnen. Bei fruchtlosem Verstreichen einer Nachfrist von 10 Tagen mit Ablehnungsandrohung kann Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten.

Bei berechtigtem Rücktritt durch Auftragnehmer hat der Veranstalter keinen Anspruch auf Schadenersatz. Tritt der Veranstalter früher als 1 Monat vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist Auftragnehmer berechtigt 20 % des Angebotspreises in Rechnung zu stellen. Tritt der Veranstalter zwischen der 4. und der 1. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist Auftragnehmer berechtigt 35 % des entgangenen Umsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70 % des Umsatzes. Die Berechnung des Umsatzes erfolgt nach der Formel: Angebotspreis (Speisen, Getränke, ggf. Sonstiges) x Personenzahl. Ersparte Aufwendungen sind damit abgegolten.


ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL ODER VERANSTALTUNGSZEIT

Der Veranstalter ist verpflichtet, Auftragnehmer die Anzahl der Teilnehmer (garantiert) an der Veranstaltung spätestens 3 Tage vor dem Termin mitzuteilen. Teilt er die tatsächliche Teilnehmerzahl erst in einem Zeitraum zwischen 3 Tagen und 24 Stunden vor der Veranstaltung mit ergibt sich ein Eilaufschlag von 10 % auf das vorgelegte Angebot. Veränderungen 24 Stunden vor
Veranstaltungsbeginn oder Verabsäumung der Mitteilung der garantierten Teilnehmerzahl führen dazu, dass Auftragnehmer die

Leistung gemäß Ihrem Angebot erbringen wird.
Nachteile, die dem Veranstalter hieraus entstehen, gehen nicht zu Lasten von Auftragnehmer. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen, für eine Abweichung von 10 bis 20 % um 15 %, darüber hinaus um bis zu 20 %. Sollte die tatsächliche Teilnehmerzahl von der (garantierten) Teilnehmerzahl um mehr als 40 % abweichen, ist Auftragnehmer berechtigt die Leistung zu verweigern.


TECHNISCHE EINRICHTUNG

Der Veranstalter stellt Auftragnehmer bei Catering außer Haus die notwendigen technischen Einrichtungen kostenfrei zur Verfügung. Geschieht dies bis zu 36 Stunden vor der Veranstaltung nicht, ist Auftragnehmer berechtigt, die notwendigen technischen Einrichtungen erstellen zu lassen. Der Veranstalter verpflichtet sich die in Rechnung gestellten Kosten, zuzüglich eines zusätzlichen Kostenanteils von 25% an Auftragnehmer zu bezahlen. Stellt der Veranstalter keine technischen Einrichtungen zur Verfügung, ist Auftragnehmer berechtigt die Veranstaltung bis zu ihrem Beginn abzusagen, der Veranstalter verpflichtet sich in diesem Fall 70 % des Speise- und Getränkeumsatzes (gemäß der oben erwähnten Speisenumsatzformel) zu bezahlen. Der Veranstalter stellt Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei insoweit Auftragnehmer nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Der Veranstalter ist verpflichtet Auftragnehmer schriftlich auf Gefahren erhöhende Momente (auch bezüglich der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten) hinzuweisen.


CATERING 20 + PERSONEN

RÜCKTRITT VOM VERTRAG

Der Veranstalter kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Ansprüchen von Auftragnehmer aufrechnen. Bei fruchtlosem Verstreichen einer Nachfrist von 10 Tagen mit Ablehnungsandrohung kann Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten.

Bei berechtigtem Rücktritt durch Auftragnehmer hat der Veranstalter keinen Anspruch auf Schadenersatz. Tritt der Veranstalter früher als drei Monate vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist Auftragnehmer berechtigt 20 % des Angebotspreises in Rechnung zu stellen. Tritt der Veranstalter zwischen der 12. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist Auftragnehmer berechtigt 35 % des entgangenen Umsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70 % des Umsatzes. Die Berechnung des Umsatzes erfolgt nach der Formel: Angebotspreis (Speisen, Getränke, ggf. Sonstiges) x Personenzahl. Ersparte Aufwendungen sind damit abgegolten.


ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL ODER VERANSTALTUNGSZEIT

Der Veranstalter ist verpflichtet, Auftragnehmer die Anzahl der Teilnehmer (garantiert) an der Veranstaltung spätestens 7 Tage vor dem Termin mitzuteilen. Teilt er die tatsächliche Teilnehmerzahl erst in einem Zeitraum zwischen 7 Tagen und 48 Stunden vor der Veranstaltung mit ergibt sich ein Eilaufschlag von 10 % auf das vorgelegte Angebot. Veränderungen 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn oder Verabsäumung der Mitteilung der garantierten Teilnehmerzahl führen dazu, dass Auftragnehmer die Leistung gemäß Ihrem Angebot erbringen wird.

Nachteile, die dem Veranstalter hieraus entstehen, gehen nicht zu Lasten von Auftragnehmer. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen, für eine Abweichung von 10 bis 20 % um 15 %, darüber hinaus um bis zu 20 %. Sollte die tatsächliche Teilnehmerzahl von der (garantierten) Teilnehmerzahl um mehr als 40 % abweichen, ist Auftragnehmer berechtigt die Leistung zu verweigern.


TECHNISCHE EINRICHTUNG

Der Veranstalter stellt Auftragnehmer bei Catering außer Haus die notwendigen technischen Einrichtungen kostenfrei zur Verfügung. Geschieht dies bis zu 36 Stunden vor der Veranstaltung nicht, ist Auftragnehmer berechtigt, die notwendigen technischen Einrichtungen erstellen zu lassen. Der Veranstalter verpflichtet sich die in Rechnung gestellten Kosten, zuzüglich eines zusätzlichen Kostenanteils von 25% an Auftragnehmer zu bezahlen. Stellt der Veranstalter keine technischen Einrichtungen zur Verfügung, ist Auftragnehmer berechtigt die Veranstaltung bis zu ihrem Beginn abzusagen, der Veranstalter verpflichtet sich in diesem Fall 70 % des Speise- und Getränkeumsatzes (gemäß der oben erwähnten Speisenumsatzformel) zu bezahlen. Der Veranstalter stellt Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei insoweit Auftragnehmer nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Der Veranstalter ist verpflichtet Auftragnehmer schriftlich auf Gefahren erhöhende Momente (auch bezüglich der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten) hinzuweisen.


RESTAURANT RESERVIERUNG BESONDERE EVENTS z.B. „Kitchenparty“

RÜCKTRITT VOM VERTRAG

Der Veranstalter kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Ansprüchen von Auftragnehmer aufrechnen. Bei fruchtlosem Verstreichen einer Nachfrist von 10 Tagen mit Ablehnungsandrohung kann Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten.

Bei berechtigtem Rücktritt durch Auftragnehmer hat der Veranstalter keinen Anspruch auf Schadenersatz. Tritt der Veranstalter früher als 1 Monat vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist Auftragnehmer berechtigt 20 % des Angebotspreises in Rechnung zu stellen. Tritt der Veranstalter zwischen der 4. und der 1. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist Auftragnehmer berechtigt 35 % des entgangenen Umsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70 % des Umsatzes. Die Berechnung des Umsatzes erfolgt nach der Formel: Angebotspreis (Speisen, Getränke, ggf. Sonstiges) x Personenzahl. Ersparte Aufwendungen sind damit abgegolten.
ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL ODER VERANSTALTUNGSZEIT
Der Veranstalter ist verpflichtet, Auftragnehmer die Anzahl der Teilnehmer (garantiert) an der Veranstaltung spätestens 5 Tage vor dem Termin mitzuteilen. Teilt er die tatsächliche Teilnehmerzahl erst in einem Zeitraum zwischen 5 Tagen und 24 Stunden vor der Veranstaltung mit ergibt sich ein Eilaufschlag von 10 % auf das vorgelegte Angebot. Veränderungen 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn oder Verabsäumung der Mitteilung der garantierten Teilnehmerzahl führen dazu, dass Auftragnehmer die

Leistung gemäß Ihrem Angebot erbringen wird.
Nachteile, die dem Veranstalter hieraus entstehen, gehen nicht zu Lasten von Auftragnehmer. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen, für eine Abweichung von 10 bis 20 % um 15 %, darüber hinaus um bis zu 20%. Sollte die tatsächliche Teilnehmerzahl von der (garantierten) Teilnehmerzahl um mehr als 40 % abweichen, ist Auftragnehmer berechtigt die Leistung zu verweigern.

MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN

Der Veranstalter sieht davon ab, selbst Speisen und Getränke zu Veranstaltungen mitzubringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. In solchen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. Korkgeld berechnet.


RESTAURANT RESERVIERUNG 7+ PERSONEN

RÜCKTRITT VOM VERTRAG

Der Veranstalter kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Ansprüchen von Auftragnehmer aufrechnen. Bei fruchtlosem Verstreichen einer Nachfrist von 10 Tagen mit Ablehnungsandrohung kann Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten.

Bei berechtigtem Rücktritt durch Auftragnehmer hat der Veranstalter keinen Anspruch auf Schadenersatz. Tritt der Veranstalter früher als 1 Monat vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist Auftragnehmer berechtigt 20 % des Angebotspreises in Rechnung zu stellen. Tritt der Veranstalter zwischen der 4. und der 1. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist Auftragnehmer berechtigt 35 % des entgangenen Umsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70 % des Umsatzes. Die Berechnung des Umsatzes erfolgt nach der Formel: Angebotspreis (Speisen, Getränke, ggf. Sonstiges) x Personenzahl. Ersparte Aufwendungen sind damit abgegolten.

ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL ODER VERANSTALTUNGSZEIT

Der Veranstalter ist verpflichtet, Auftragnehmer die Anzahl der Teilnehmer (garantiert) an der Veranstaltung spätestens 3 Tage vor dem Termin mitzuteilen. Teilt er die tatsächliche Teilnehmerzahl erst in einem Zeitraum zwischen 3 Tagen und 24 Stunden vor der Veranstaltung mit ergibt sich ein Eilaufschlag von 10 % auf das vorgelegte Angebot. Veränderungen 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn oder Verabsäumung der Mitteilung der garantierten Teilnehmerzahl führen dazu, dass Auftragnehmer die Leistung gemäß Ihrem Angebot erbringen wird.

Nachteile, die dem Veranstalter hieraus entstehen, gehen nicht zu Lasten von Auftragnehmer. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen, für eine Abweichung von 10 bis 20 % um 15 %, darüber hinaus um bis zu 20 %. Sollte die tatsächliche Teilnehmerzahl von der (garantierten) Teilnehmerzahl um mehr als 40 % abweichen, ist Auftragnehmer berechtigt die Leistung zu verweigern.

MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN

Der Veranstalter sieht davon ab, selbst Speisen und Getränke zu Veranstaltungen mitzubringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. In solchen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. Korkgeld berechnet.

RESTAURANT RESERVIERUNG EXKLUSIVE BUCHUNG

RÜCKTRITT VOM VERTRAG

Der Veranstalter kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Ansprüchen von Auftragnehmer aufrechnen. Bei fruchtlosem Verstreichen einer Nachfrist von 10 Tagen mit Ablehnungsandrohung kann Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten.

Bei berechtigtem Rücktritt durch Auftragnehmer hat der Veranstalter keinen Anspruch auf Schadenersatz. Tritt der Veranstalter früher als drei Monate vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist Auftragnehmer berechtigt 20 % des Angebotspreises in Rechnung zu stellen. Tritt der Veranstalter zwischen der 12. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist Auftragnehmer berechtigt 35 % des entgangenen Umsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70 % des Umsatzes. Die Berechnung des Umsatzes erfolgt nach der Formel: Angebotspreis (Speisen, Getränke, ggf. Sonstiges) x Personenzahl. Ersparte Aufwendungen sind damit abgegolten.

ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL ODER VERANSTALTUNGSZEIT

Der Veranstalter ist verpflichtet, Auftragnehmer die Anzahl der Teilnehmer (garantiert) an der Veranstaltung spätestens 5 Tage vor dem Termin mitzuteilen. Teilt er die tatsächliche Teilnehmerzahl erst in einem Zeitraum zwischen 5 Tagen und 24 Stunden vor der Veranstaltung mit ergibt sich ein Eilaufschlag von 10 % auf das vorgelegte Angebot. Veränderungen 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn oder Verabsäumung der Mitteilung der garantierten Teilnehmerzahl führen dazu, dass Auftragnehmer die

Leistung gemäß Ihrem Angebot erbringen wird.
Nachteile, die dem Veranstalter hieraus entstehen, gehen nicht zu Lasten von Auftragnehmer. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen, für eine Abweichung von 10 bis 20 % um 15 %, darüber hinaus um bis zu 20 %. Sollte die tatsächliche Teilnehmerzahl von der (garantierten) Teilnehmerzahl um mehr als 40 % abweichen, ist Auftragnehmer berechtigt die Leistung zu verweigern.

MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN

Der Veranstalter sieht davon ab, selbst Speisen und Getränke zu Veranstaltungen mitzubringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. In solchen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. Korkgeld berechnet.

SCHLUSSBESTIMMUNG

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sollen lediglich aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. Erfüllungsort ist der Veranstaltungsort, Zahlungsort ist der Sitz von Vesna GmbH. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Auftragnehmer. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der
anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr nahe kommende gültige Bestimmung.

ERWERBSFÄHIGE GUTSCHEINE

Ein durch den Gast von Auftragnehmer erworbener Gutschein ist nur einmalig bei dem jeweiligen Restaurant, für Speisen und Getränke einlösbar innerhalb von 2 Jahren nach Ausstellungsdatum.
Jeder Gutschein ist mit einer eimaligen Identifikation versehen und kann im digitalen oder gedruckten Format vor Ort eingelöst werden.
Es ist nur ein Gutschein pro Rechnung zu verwenden. Eine Übertragung auf Dritte ist nur in Absprache gestattet.

Eine vorherige Reservierung ist notwendig.
Guthaben ist nur komplett einzulösen – es können keine Teilbeträge erstellt oder Restbeträge ausgezahlt werden. Gutschrift kann nicht mit Servicegeldern verrechnet werden.
Gutscheine können nicht bei privaten Veranstaltungen, Caterings oder Speisen / Getränke welche zum Mitnehmen verpackt sind eingelöst werden.

VERLOSUNGEN & AKTIONEN

Vesna GmbH, CHARABANC Bar & Kitchen, kann nach eigenem Willen Sachgewinnspiele für Kunden und Gäste organisieren, z.B. Abendessen im Restaurant.

Die Teilnahmekonditionen werden gesondert bei der jeweiligen Aktion verzeichnet.

Bei der Anmeldung zur Teilnahme erklärt sich der Gast damit einverstanden, seinen Namen und Kontaktdaten für interne Zwecke zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls per E-Mail oder telefonisch kontaktiert zu werden.

Im Falle eines Gewinnes, wird der Gast persönlich und über die Social Media Plattformen informiert. Der Vorname des Gewinners wird öffentlich angezeigt.

Entstandene Gewinne sind nicht übertragbar und können nicht ausgezahlt werden.

Es wird ein gesonderter Tag vorgegeben oder um eine Reservierung gebeten.

CHARABANC

4-Gänge
Weihnachtsmenü

Bis zum 20.12.2023 vorbestellen und wir bereiten euer Weihnachtsdinner vor – fast fertig zum Genießen. 

Am 24.12. liefern wir bis 16 Uhr nach Absprache. So wird euer Festessen einfach perfekt!

  • Klassisch
  • MARONENCRÈME

    Schokolade | Croutons | Nüsse

  • JAKOBSMUSCHEL

    Fenchel | Spitzkohl | Cognac

  • BOUILLABAISSE

    Edelfische | Meeresfrüchte | Zucchini

  • ---- ODER ----

  • ENTE

    Rotkohl | Kürbis | Perlzwiebel

  • SCHOKOLADENMOUSSE

    Kirschen | Crumble | Kahlua

  • Vegetarisch
  • MARONENCRÈME

    Schokolade | Croutons | Nüsse

  • PORTOBELLO

    Kartoffel | Spinat | Ei

  • RAVIOLI

    Rote Beete | Kürbis | Brie

  • SCHOKOLADENMOUSSE

    Kirschen | Crumble | Kahlua

Anleitung

Du erhältst eine einfache Anleitung für die letzten Zubereitungsschritte: Fleisch, Fisch und Gemüse anbraten, Suppe und Saucen aufkochen. Fertig!

Preis

85€ pro Person*, inkl. Flasche Rotwein oder Weißwein und Lieferung 5km Umkreis vom Restaurant

*Rabatt ab 2 Personen, da weniger Verpackung – automatische Anpassung im Shop ;-)

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